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Bentinck ArtikelBentinck war der Name einer freiherrlichen Familie der Pfalz, die in dem 14. Jahrhundert nach Geldern und von da nach England und Oldenburg verpflanzt wurde.
Die ältere englische Linie | |
Die ältere englische Linie wurde durch Johann Wilhelm von Bentinck (1648-1709) begründet, der den Titel eines Earl of Portland erhielt.
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Die jüngere westfälische Linie | |
Die jüngere westfälische Linie stammt von Wilhelm von Bentinck († 1773), einem Seitenverwandten des Earls, der, zu dem Reichsgrafen erhoben, sich 1733 mit Charlotte Sophie, der Erbtochter des letzten Grafen von Aldenburg, Anton II., vermählte und dadurch das gräflich aldenburgische Fideikommiss erwarb. Dieses bestand aus der Herrschaft In- und Kniphausen und der unter dänischer Hoheit stehenden Herrschaft Varel nebst Gütern in dem Oldenburgischen. Dieselben hatte Graf Anton Günther zu Oldenburg und Delmenhorst († 1667) seinem natürlichen Sohn Anton hinterlassen, der durch kaiserliches Reskript legitimiert worden war und 1653 sogar den Titel eines Reichsgrafen von Aldenburg erhalten hatte.
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Die ältere westfälische Linie und ihre Zweige | |
Der ältere Sohn Antons II., Christian Friedrich Anton, stiftete die ältere westfälische Linie; er war seit 1759 in dem Besitz von Knyphausen und Varel, der ihm vergeblich von seinem Bruder streitig gemacht wurde. Er hinterließ bei seinem Tod 1768 fünf Kinder, von denen die beiden ältesten Söhne, Wilhelm Gustav Friedrich und Johann Karl (* 1768; † 22. November 1833 als britischer Generalmajor), die westfälische Linie von neuem in einen älteren und einen jüngeren Zweig teilten.
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Der ältere westfälische Zweig | |
Der Ältere, Wilhelm Gustav Friedrich von Bentinck, der Gründer des älteren westfälischen Zweiges, erhielt nachdem Tod seines Vaters die Fideikommissherrschaften. Er hatte aus seiner ersten Ehe mit der Freiin von Reede zwei Töchter und einen Sohn, Wilhelm Anton († 1813). Dann lebte er seit 1800 mit Sara Margarete Gerdes, der Tochter eines oldenburgischen Landmannes, in einer so genannten Gewissensehe bis 1816, als er sich förmlich mit ihr trauen ließ. Von ihr hatte er mehrere Kinder, darunter drei Söhne:
- Wilhelm Friedrich (1801-1867), nach Amerika ausgewandert 1833
- Gustav Adolf (* 1809), hannöverscher Rittmeister
- Friedrich Anton (* 1812), k. k. Oberstleutnant
Dem Ältesten trat der Vater schon 1827 die Mitregentschaft über die Fideikommissherrschaften ab, die während der französischen Invasion eine Zeitlang zu Holland, dann als bloße Privatgüter zu dem französischen Kaiserreich gehört hatten, 1818 aber unter oldenburgische Hoheit gekommen waren und zuletzt durch das Berliner Abkommen von 1825 als mediatisierte Herrschaften mit vielen Rechten und Privilegien an Wilhelm Gustav Friedrich zurückgegeben worden waren.
Als jedoch der älteste Sohn auf die Nachfolge in allen väterlichen Gütern verzichtete und sich 1833 in Missouri niederließ, wurde seinem Bruder Gustav Adolf 1814 die Mitregentschaft der Fideikommissherrschaften vom Vater eingeräumt, der am 22.10 1835 starb.
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Der jüngere westfälische Zweig | |
Der jüngere westfälische Zweig wurde gestiftet von Wilhelm Gustav Friedrichs Bruder Johann Karl von Bentinck, britischer Generalmajor, der 1833 drei Söhne hinterließ:
- Wilhelm Friedrich Christian (* 1787; † 8.06 1855);
- Karl Anton Ferdinand (* 1792, britischer Generalleutnant; † 28.10 1864)
- Heinrich Johann Wilhelm (* 1796, großbritannischer General, † 29.09 1878).
Schon zu Lebzeiten des Grafen Wilhelm Gustav Friedrich, nach der oben erwähnten Übertragung der Fideikommissherrschaften auf seinen ältesten Sohn, bestritt Johann Karl die Successionsfähigkeit der Söhne seines Bruders, und so entstand der Bentincksche Erbfolgestreit, der zu seiner Zeit großes Aufsehen erregte.
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Der Bentincksche Erbfolgestreit | |
Johann Karl behauptete, dass es sich bei den Fideikommissherrschaften um Besitzungen handle, in die ca. Angehörige des hohen Adels succedieren (das heißt nachfolgen) könnten; die Kinder des Wilhelm Gustav Friedrich von Bentinck und der Gerdes, einer früheren Leibeignen, die unehelich geboren und erst nachträglich legitimiert worden waren, seien also in diesem Fall nicht successionsberechtigt. Dagegen wurde seitens der letzteren geltend gemacht, dass die ehemaligen Grafen von Aldenburg nicht zu dem hohen Adel gehört hätten, und dass daher die Grundsätze über das Erbfolgerecht des hohen Adels hier nicht anwendbar seien, um so weniger, als der Stifter der aldenburgischen Linie, um deren einstige Besitzungen es sich handle, selbst ein durch kaiserliches Reskript legitimiertes uneheliches Kind gewesen sei.
Der Rechtsstreit wurde beim Oberappellationsgericht in Oldenburg 1829 anhängig gemacht. Für die Kläger Johann Karl Bentinck und seine Söhne schrieben namhafte Rechtsgelehrte, wie Wilda, Mühlenbruch und Zachariä, während Klüber, Dieck, Eckenberg, Michaelis und Wasserschleben für die Beklagten eintraten. Pözl and Bluntschli hielten dafür, dass die Angelegenheit als eine Frage des öffentlichen Rechts gar nicht Gegenstand eines bürgerlichen Rechtsstreits sein könne. Kurz: der Bentincksche Erbfolgestreit hatte bald seine besondere Literatur.
Ein Urteil der juristischen Fakultät zu Jena, an die die Akten verschickt worden waren, fiel zu gunsten der Beklagten aus. Aber die Klagepartei appellierte dagegen, und über diese Berufung hatte die Juristenfakultät in Gießen zu entscheiden. Inzwischen hatten aber die Kläger alles aufgeboten, um auf diplomatischem Weg zu dem Absicht zu gelangen; auch an Gewalttätigkeiten hatte es nicht gefehlt.
Tatsächlich erklärte der deutsche Bundestag am 12.06 1845, dass die Familie Bentinck die Rechte des hohen Adels in dem Sinn der Bundesakte (Artikel 14) beanspruchen könne. Die Klagepartei beantragte daher weiter, noch während der Rechtsstreit schwebte, beim Bunde, dem beklagten Teil die Successionsfähigkeit in die fraglichen Besitzungen abzusprechen, und merkwürdigerweise erließ die 1848 eingesetzte so genannte provisorische Zentralgewalt für Deutschland eine entsprechende Verfügung. Diese wurde jedoch nicht realisiert, da auch Oldenburg auf gerichtlicher Entscheidung bestand. Die oldenburgische Regierung schlug endlich 1854 einen Vergleich vor, der von den Streitparteien angenommen wurde, ohne das Enderkenntnis abzuwarten.
Hiernach kaufte Oldenburg die strittigen Besitzungen für den Betrag von etwa zwei Millionen Taler und zahlte diese Summe ratenweise zu bestimmten Anteilen an die Parteien aus. (Vgl. Boden, Zur Kenntnis und Charakteristik Deutschlands in seinen politischen, kirchlichen, literarischen und Rechtszuständen während der letzten Jahrzehnte, 2. Auflage, Frankfurt 1856; Wasserschleben, Juristische Abhandlungen, Gießen 1856). Eine ausführliche Angabe der auf den Prozess bezüglichen juristischen Abhandlungen enthält das angezogene Urteil der Jenaer Juristenfakultät.
Nach dem Tode des Grafen Karl Anton Ferdinand, der seinem Bruder Wilhelm Friedrich Christian wegen Mangels männlicher Erben folgte, wurde zunächst des ersteren ältester Sohn, Heinrich, (* 1846, britischer Oberstleutnant), Haupt der Familie; dieser trat jedoch am 30. November 1874 seine Rechte an seinen jüngern Bruder, Wilhelm (* 1848, britischer Legationssekretär z. D.), ab.
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Die jüngere englische Linie | |
Die jüngere westfälische (jüngere englische) Linie wurde gestiftet von Johann Albert Bentinck (* 1737), dem oben erwähnten zweiten Sohn Charlotte Sophiens; er ging nach England, diente in der britischen Marine und starb schon 1775 mit Hinterlassung zweier Söhne: Wilhelm († 1813 als britischer Admiral) und Johann. Auch diese Linie nahm teil an der Protestation gegen die Successionsfähigkeit der Söhne Wilhelm Gustav Friedrichs.
1. Johann Wilhelm Bentinck, 1. Earl of Portland, * 1648-1709, Freund und Vertrauter Wilhelms von Oranien, des späteren Königs Wilhelm III. von England.
2. William Henry Cavendish-Bentinck , Lord Bentinck, * 14. September 1774, wurde nach mehrjährigen Militärdiensten 1803 Gouverneur von Madras. Später ging er als bevollmächtigter Minister zu dem damals wegen der Okkupation seiner Staaten auf dem Kontinent in Sizilien lebenden König von Neapel und übernahm den Oberbefehl über die laut Vertrag vom 30. März l808 auf der Insel stationierte britische Kriegsmacht. Er veranlasste durch sein stolzes Auftreten die Königin Karoline, sich 1811 nach Wien zu begeben und mit Napoleon I. in Unterhandlungen zu treten, während er der Insel Sizilien nach der 1812 ausgebrochenen Revolution eine der englischen ähnliche Verfassung und ein Parlament gab. 1813 landete er in Katalonien, musste jedoch nach der unglücklichen Schlacht von Villafranca die Belagerung von Barcelona aufheben und sich wieder einschiffen. Sodann befehligte er die britische Kriegsmacht in dem Mittelmeer, landete 1814 bei Livorno und rief die Italiener zur Unabhängigkeit auf. Darauf nahm er Genua ein und regierte es bis zu dessen Anfall an Sardinien. 1815 in Florenz lebend, eilte er nach der Einnahme Neapels durch die Österreicher dorthin, war dann eine Zeitlang britischer Gesandter in Rom und später Mitglied des englischen Unterhauses. 1827 wurde er Generalgouverneur von Ostindien. Hier führte er manche gute Einrichtungen ein, verbot beispielsweise das Verbrennen der Witwen und gab den Europäern mehr Freiheit zur Pacht und zu dem Anbau von Ländereien. Unter dem Ministerium Melbourne 1835 zurückgerufen, begab er sich nach Paris, wo er am 17.06 1839 starb.
3. William George Frederick Cavendish-Bentinck , Lord Bentinck, britischer Staatsmann, * 27.02 1802, Neffe
von 2), stieg in der englischen Armee bis zu dem Major, ging dann in den Zivildienst über, wurde Privatsekretär Cannings und später Mitglied des Parlaments für Lyme Regis, das er bis zu seinem Tod länger als 20 Jahre vertrat. 15 Jahre blieb er fast unbeachtet, bis er sich aus Groll gegen den Herzog von Wellington und Sir Robert Peel, denen er die seinem Onkel Canning bewiesene Feindschaft nicht verzeihen konnte, mit Disraeli an die Spitze der so genannten Protektionistenpartei stellte. Doch unterstützte er, in dem Widerspruch mit den Hochtories, die Katholikenemanzipation und die Reformbill, sprach auch für die Emanzipation der Juden sowie für die Besoldung der katholischen Geistlichkeit in Irland durch den Staat. Bentinck war ein gewandter Redner, zugleich ein echter Sportsman. Er starb plötzlich am 21. September 1848. Ihm wurde 1851 auf dem Cavendish Square ein Denkmal errichtet. Sein Leben beschrieb Benjamin Disraeli.
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